Grundsteuer: Abgabefrist abgelaufen, Sache erledigt?

Alle Eigentümer von Grundbesitz in Deutschland haben inzwischen die geforderten Auskünfte an das Finanzamt geliefert, einen Aufschub erwirkt oder Unterstützung bei der Abgabe der Steuererklärung erhalten. Ist das Thema damit endlich durch? Nein, sagt der Bund der Steuerzahler: Es werde zu Musterklagen kommen, denn „Das Bundesmodell ist verfassungswidrig!“

Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Gregor Kirchhof hat im Auftrag des Bundes der Steuerzahler Deutschland sowie von Haus & Grund Deutschland ein Rechtsgutachten angefertigt. Das Gutachten soll jetzt als Grundlage für die angestrebten Musterklagen gegen das Bundesmodell dienen, das in elf Bundesländern gilt.

An der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodelles bestehen laut Gutachten folgende entscheidende Zweifel:

  • Beim Bundesmodell orientiert sich die Grundsteuer an dem Wert von Grund und Boden. Der Bund hat aber kein eigenes Bewertungssystem für die Grundsteuer geschaffen, obwohl das Bundesverfassungsgericht ein solches System ausdrücklich verlangt hat.
  • Die zugrunde liegenden Bodenrichtwerte sind wenig vergleichbar. Beispiel Berlin: Die begehrte Wohnlage Wannsee hatte zum 1. Januar 2022 einen Bodenrichtwert von 1.500. In der weniger attraktiven Lage Neukölln ist der Wert gut doppelt so hoch: 3.200.
  • Pauschalierungen verstoßen gegen das Grundgesetz.
  • Das Bundesmodell greift auf sehr viele Parameter zurück. Der Bund hat eine äußerst komplexe Berechnung entwickelt, die im Massen-Verfahren nur schwer anwendbar ist.
  • Grundsteuerpflichtige werden ohne Grund mit zu aufwendigen Mitwirkungspflichten belastet. Damit werden die Grundrechte verletzt!
  • Individuelle Umstände werden nicht berücksichtigt. Dazu gehören Baulasten, Denkmalschutz-Auflagen, Immissionen, Baumängel oder ein besonders guter Erhaltungszustand.
  • Maßgebliche Parameter werden gleichheitswidrig außer Acht gelassen.
  • Die tatsächliche Steuerlast steht erst fest, wenn die Gemeinden über die Hebesätze entschieden haben. Dann werden die meisten Grundlagen-Bescheide aber schon bestandskräftig sein. Es droht eine Rechtsschutzlücke!
  • Die Bewertung nach dem Bundesmodell verursacht strukturell eine mehr als doppelt so hohe finanzielle Belastung der Betroffenen im Vergleich zu den einfacheren Modellen in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.

(Foto: © Stock Snap, Pixabay)

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