Erbschaften führen innerhalb von Familien oft zu Streit, besonders, wenn mehrere Familienmitglieder eine Erbengemeinschaft bilden. Es geht um den Immobilienwert, die Erbschaftsteuer, um Sanierungspflichten und die weitere Verwertung der Immobilien – oft auch um die sehr persönliche Klärung alter Dispute.
Die zu berücksichtigenden Umstände bei Erbschaften haben sich in den vergangenen Monaten verändert. Mit dem Jahressteuergesetz aus dem Dezember 2022 wurde auch das Bewertungsgesetz geändert. Das wirkt sich auf den zugrunde gelegten Wert von Immobilien bei der Erbschaftssteuer aus. Viele Erben müssen seit Beginn des Jahres 2023 mit einer viel höheren Erschaftsteuer rechnen. Denn der Wert der vererbten Immobilien wird höher angesetzt, während die Steuerfreibeträge gleich geblieben sind.
Hinzu kommt, dass auf Erben von älteren Bestandsimmobilien Sanierungspflichten zukommen, wenn Dämmung und Heizungsanlage nicht mehr auf neuestem Stand sind. Laut Gebäude-Energiegesetz (GEG) besteht für Erben spätestens nach zwei Jahren die Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke zu einem unbeheizten Dachraum oder des Daches. Über 30 Jahre alte Öl- und Gasheizkessel müssen erneuert werden, wenn sie nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Rohre für Heizwärme und Warmwasser in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden.
Wenn kein Testament vorliegt oder das Testament mehrere verschieden Begünstigte vorsieht, ist der Streit oft programmiert. Oft stehen die geerbten Häuser dann monate- oder sogar jahrelang leer, weil keine Einigung erzielt werden kann. Schnell können zwischen 50.000 und 150.000 Euro Sanierungskosten auf die Erbengemeinschaft zukommen. Das Sanierungsthema einfach auszusitzen, ist für Erbengemeinschaften allerdings nicht ratsam, denn nach dem Gebäudeenergiegesetz werden 50.000 Euro Bußgeld fällig, wenn Erben ihrer gesetzlichen Sanierungspflicht nicht nachkommen.
Am einfachsten gestaltet sich die Erbauseinandersetzung, wenn das Immobilieneigentum verkauft wird, denn Geld lässt sich leichter teilen als eine Wohnung oder ein Haus. Schwierig wird es, wenn ein Erbe im Haus wohnt oder es zukünftig ganz oder teilweise nutzen will. Kompromisse lassen sich oft leichter finden, wenn eine neutrale Beratung hinzugezogen wird, etwa ein Mediator oder eine Mediatorin mit Erfahrungen in Erschaftsangelegenheiten.
FAZIT: Zu erben ist keine ganz einfache Sache. Besonders die Empfindlichkeiten jeder einzelnen Person einer Erbengemeinschaft rauben oft Kraft und Nerven. Wir von EXPOSÉ Immobilien empfehlen immer, sich einen Fachmann zur Seite zu nehmen, denn es gibt viele Kleinigkeiten zu beachten.
So können unangenehme Situationen, Streitigkeiten und Fehler wegen Unkenntnis vermieden werden. Als Immobilienmakler PLUS stehen wir Ihnen gerne mit unserem geballten Wissen zur Verfügung. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin, damit Sie ganz in Ruhe und mit gutem Gewissen Ihr Erbe antreten können.