Ein Prost auf gute Nachbarschaft – Unsere Lösungen um einen Nachbarschaftsstreit zu verhindern
Nachbarschaftsstreitigkeiten, wer kennt sie nicht? Ob Wohnung oder Haus, jede/r regt sich mal über die lieben Nachbarn auf. Laute Musik am späten Abend, Kindergebrüll am Morgen, Fahrräder im Treppenhaus, Qualm vom Grillen, Bohren am Sonntag. Wo verschiedene Charaktere, Gewohnheiten und unterschiedliche Lebensstile aufeinandertreffen, entsteht Diskussionsbedarf. Generell gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme und das Finden von Kompromissen. Doch manchmal hilft es auch schon, sich richtig zu informieren:
LÄRM
Streitpunkt Nummer 1 in Deutschland ist Lärm. Zu Hause möchten alle ihre Ruhe und das mit Recht. Doch nicht alles was uns stört, ist auch gleich verboten. Ein Beispiel: Nächtliches Duschen ist zu dulden wie auch Kindertoben oder Schreien eines Säuglings in der Wohnung obendrüber sowie Gerüche von Landwirtschaftsbetrieben. Grundsätzlich gilt: Gewisse störende Geräusche muss man als Nachbar hinnehmen. Überdurchschnittliche laute und extreme Geräusche sind unzulässig – nur wenn es ortsüblich oder unvermeidlich ist. Hier gilt es bei Mietobjekten die Hausordnung zu beachten.
Spielende und tobende Kinder gelten in der Regel nicht als Lärmbelästigung. Trampeln, Lachen, Stampfen oder Schreien gelten laut Landes-Immissionsschutzgesetz als „selbstverständlicher Ausdruck kindlicher Entfaltung“. Eltern sollten darauf achten, dass die Störung anderer Hausbewohner*Innen nicht unzumutbar wird.
HAUSTIERE
Von Haus- oder Nutztieren dürfen weder Geruchs- noch andere Belästigungen ausgehen.
GARTEN
• Bei der Benutzung von Gartengeräten gelten allgemeine Vorschriften aus dem Nachbarschaftsrecht – Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr sowie ab 20 bis 7 Uhr. Gerätelärm ist an Sonn- und Feiertagen generell untersagt. Auch im Garten und auf dem Balkon gilt ab 22 Uhr Nachtruhe.
• Je nach Bundesland sind entweder beide Eigentümer für Hecken und Zäune auf der Grundstücksgrenze verantwortlich oder nur der links vom Zaun Wohnende.
• Überhängende Pflanzenteile sind zu kürzen, Blätterfall ist zu tolerieren. Obst, das vom Nachbarn auf das eigene Grundstück gelangt, darf gegessen werden.
• Krach machen können auch Musikinstrumente, Fernseher, Duschen oder Staubsauger. Hier kommt es maßgeblich auf die Tageszeit an.
GRILLEN
Ein typischer Streitpunkt ist auch das Grillen. Gestank und Rauchbelästigung sind nicht hinzunehmen. Das Grillen mit Holzkohle muss begrenzt werden. Möglicherweise ist das Grillen auch gemäß Hausordnung bei Mietobjekten ganz untersagt. Hier urteilen die Gerichte unterschiedlich. Einige halten dreimaliges Grillen im Jahr für tolerierbar, manche nur zweimal monatlich. Generell gilt: Die Nachbarn dürfen nicht durch Qualm oder Rauch belästigt werden.
RAUCHEN
Ein häufiger Streitpunkt stellt auch das Rauchen dar. In der eigenen Wohnung oder dem Balkon darf natürlich geraucht werden. Allerdings ist das Lüften der Räume und Leeren der Aschenbecher auch draußen ein Muss.
MUSIK
Grundsätzlich ist das Spielen eines Instruments in der Wohnung kein Vergehen. Zwei bis drei Stunden am Tag empfinden die Gerichte für zumutbar. In den Ruhezeiten muss die Zimmerlautstärke eingehalten werden, laute Instrumente wie Klavier oder Saxofon ausgeschlossen.
FEIERN
Ab 22 Uhr muss auf die Nachtruhe eingehalten werden. Partylärm über die normalen Maße ist vertragswidrig. Der Vermieter darf den Mieter nach Abmahnung (AG Köln vom 11. September 1985 – 204 C 499/83) fristlos kündigen.
Bei jeglichen Konflikten empfiehlt es sich zunächst das Gespräch mit dem Gegenüber zu suchen. Hat man es mit uneinsichtigen Nachbarn zu tun, kann ein Gang zum Anwalt weiterhelfen. Bei Mietern kann unter bestimmten Umständen sogar die Miete gemindert werden. Hier ein paar Tipps, wie sich Konflikte unter Nachbarn friedlich lösen lassen:
• Kommt es zum regelmäßigen Streit oder Belästigungen notieren Sie vorerst, was Ihnen missfällt. Schreiben Sie nicht nur das eigentliche Problem auf, sondern auch wie Sie Ihrem Nachbarn sein Fehlverhalten möglichst sachlich erläutern können.
• Ganz wichtig, klingeln Sie nicht erst beim Nachbarn, wenn Sie schon in Rage sind.
• Werden Sie bei einem gemeinsamen Gespräch keinesfalls persönlich! Nur so treffen Sie auf Bereitschaft bei Ihrem Nachbarn, mit Ihnen gemeinsam eine Lösung zu finden.
• Man hat immer die Möglichkeit vor der persönlichen Eskalation die Polizei oder das Ordnungsamt einzuschalten.
• Für eine Schlichtung, bevor das Gericht eingeschaltet wird, können auch kommunale Schiedsstellen behilflich sein. Ein Verfahren dort ist wesentlich kostengünstiger als bei Gericht. Mehr Infos unter www.schiedsstellen.de.
• Auch eine Streitschlichtung bei Anwälten oder ausgebildeten Mediatoren kann im Vorfeld behilflich sein, um den Konflikt nicht eskalieren zu lassen. Es gibt auch viele unabhängige Konfliktberatungen.
Immer schön sachlich bleiben, dann klappt es auch mit dem Nachbarn!