Die Bundesregierung hat die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden neu geregelt. Schwerpunkt der Förderung ist die energetische Sanierung mit dem Ziel, dass möglichst viele Menschen vom Förderprogramm profitieren. Energiefresser wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen sollen ausgetauscht, Wohnungen saniert und Energiekosten gespart werden.
Die Neuregelung wurde in Rekordzeit umgesetzt – beschlossen am 26. Juli 2022, bekannt gemacht am 27. Juli 2022 und in Kraft getreten am 28. Juli. Die Anträge auf Förderung für Komplettsanierungen werden zukünftig nur bei der staatlichen Förderbank KfW gestellt. Anträge für Einzelmaßnahmen müssen dagegen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie beispielsweise den Fenstertausch, gelten die neuen Förderbedingungen seit dem 15. August 2022. Die Neubauförderung wird in einem späteren Schritt für das Jahr 2023 umgestaltet.
Hintergrund der Reform der Gebäudeförderung sind die hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die Zuspitzung der Klimakrise. „Weniger Energie zu verbrauchen, ist der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz und hilft, bei den Energiekosten zu sparen“, sagte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Habeck.
Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern. Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen – das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit dem Klimaschutz Hand in Hand: Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau.
Damit möglichst viele bei der Sanierungsförderung zum Zuge kommen, wurden die Fördermittel für die Sanierung erhöht, die Fördersätze dagegen leicht reduziert. Bei Komplettsanierungen wird angesichts des sich verändernden Zinsumfeldes auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt.
Welche einzelnen Sanierungsmaßnahmen gefördert werden und wie hoch die Zuschüsse sind, erfahren Sie unter www.bafa.de