Kompetenz am Bremer Immobilienmarkt
FAKTENCHECKER
Wir bewerten Ihre Immobilie – qualifiziert, kostenfrei und unverbindlich
GEWINNOPTIMIERER
Für Sie ist das Beste gerade gut genug: Profi-Fotos, Profi-Exposé, Profi-Verkauf
BREMENKENNER
Wir kennen den lokalen Immobilienmarkt wie unsere Westentasche
VORAUSSCHAUER
Wir helfen Ihnen individuell Ihre Zukunft nachhaltig zu gestalten
TRAUMERFÜLLER
Wir erledigen für Sie alle Aufgaben mit voller Leidenschaft – von A bis Z
TEAMPLAYER
Gemeinsam mit unseren Partnern sind wir stark – für Sie und Ihre Immobilie
10 GUTE GRÜNDE
für EXPOSÉ Immobilien
IHRE FRAGEN AN UNS
Wir geben Antwort
Eine Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen kostet Zeit und ist mit Risiken behaftet. Neben der Präsentation im Internet erstellt ein Makler ein Exposé und reagiert zuverlässig und zeitnah auf Kundenanfragen. Verkäufer erzielen nachweislich einen höheren Verkaufspreis, wenn die Immobilie professionell vermarktet wurde. Die möglichen Risiken sind durch die Haftpflichtversicherung des Maklers abgedeckt.
Der Makleralleinauftrag gibt Ihnen und dem Makler Sicherheit. Sie schützen sich so vor unseriösen Angeboten durch Konkurrenz und Wettbewerbsdruck unter den verschiedenen Maklern. Außerdem wirkt es auf Interessenten nicht vertrauenswürdig, wenn ein Objekt von unterschiedlichen Maklern angeboten wird.
So früh wie möglich, um den größten Nutzen zu erzielen. Ein Makler kann das Potential Ihrer Immobilie am besten ausschöpfen, wenn sie frisch am Markt ist und noch nicht auf allen Kanälen herumgereicht wurde. Verschwenden Sie keine Zeit durch halbherzige Verkaufsversuche.
Kurz: Recherchen, Werbeunterlagen erstellen, Marketing, Besichtigungen durchführen, Verkaufsverhandlungen führen, Bonitätsprüfung, Finanzierungsgespräche, Notartermin. Und zu guter Letzt: Die Nachbetreuung (After-Sales-Service).
In Bremen ist es üblich, dass die Provision vom Käufer übernommen wird.
Natürlich sind auch andere Modelle denkbar und manchmal sinnvoll. Für den Käufer kann sich dadurch zum Beispiel der Anreiz erhöhen oder die Finanzierung erleichtern.
Bei der Vermietung gilt seit 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt auch die Provision. Ein Mieter, der auf das Angebot eines Maklers reagiert, muss nicht zahlen.
Die bevorzugte Vertragsdauer liegt bei 6 Monaten. In etwas schwierigeren Fällen sind auch 12 Monate durchaus ratsam und üblich.
Die Neuregelung der Maklerprovision bewegt derzeit den Immobilienmarkt. In Bremen galt bisher die sogenannte Außenprovision: Der Käufer der Immobilie übernahm alleine die gesamten Kosten für den Makler.
Das hat sich nun geändert. Bundestag und Bundesrat haben dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ zugestimmt und Ende 2020 in Kraft gesetzt.
Dieses legt (im Regelfall) eine einheitliche Provisionsteilung im Verhältnis 50:50 fest, das entspricht jeweils 3 % des Verkaufspreis.
Dem Verkäufer werden zusätzlich lediglich die Kosten für die Löschung der Grundschuld im Grundbuch berechnet. In jedem Fall sollten Sie aber beachten, dass bei Immobilien eine 10-jährige Spekulationsfrist gilt. Sollte sich die Immobilie weniger als 10 Jahre in Ihrem Eigentum befinden, so wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, Rechtsanwalt oder an Ihre Bank.
Der Käufer muss mit einem Gesamtanteil von derzeit ca. 10 % auf die Kaufsumme rechnen. Dazu gehören: die Maklerprovision von 3 %, Notarkosten von ca. 1,5 %, Gebühren beim Grundbuchamt von 0,5 % und die Grunderwerbsteuer von aktuell 5 % in Bremen. Dabei ist zu beachten, dass auf mitverkaufte Einbauten, die preislich im Vertrag ausgewiesen sind (z. B. Küchenmöbel), keine Grunderwerbssteuer anfällt. Bitte sprechen Sie dazu rechtzeitig Ihren Finanzierungspartner an.
Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen fristgerecht gekündigt werden. Eine Verlängerung des Vertrags bis zum erfolgreichen Abschluss ist natürlich ebenfalls möglich.
Ein guter Makler prüft bereits bei der ersten Besichtigung die Vollständigkeit der vorhandenen Unterlagen. Sofern Sie dem Makler eine Vollmacht geben, besorgt er alle fehlenden Dokumente bei den entsprechenden Behörden für Sie.
Zunächst einmal: Beim Verkauf oder Neuvermietung einer Wohnimmobilie muss ein Energieausweis vorgelegt werden.
Die Art des Ausweises hängt von folgenden Bedingungen ab: Für alle Bestandsgebäude, auch für kleine Nichtwohngebäude, besteht die Möglichkeit eines günstigeren verbrauchsorientierten Energieausweises. Anders bei einem Neubau oder einem Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, mit Bauantrag vor dem 1.11.1977, ist ein bedarfsorientierter Energieausweis Pflicht. Ausnahme wiederum dazu: wenn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung, mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht wird. In einem solchen Fall ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis ebenso zulässig.
Der sogenannte Immobilien-Nachweis dient zur Absicherung des Verkäufers. Ein vertrauenswürdiger Makler dokumentiert für diesen Nachweis, welche Interessenten persönliche Daten über das Immobilienangebot erhalten haben.
Kosten entstehen erst, wenn ein Kaufvertrag oder Mietvertrag erfolgreich abgeschlossen ist. (Eine Ausnahme sind kostenpflichtige Unterlagen, die im Vorfeld besorgt werden müssen.) Mit dem Vertragsabschluss wird auch die Maklerprovision fällig und in Rechnung gestellt. Die Gebühren für den Notar und das Grundbuchamt sowie die Grunderwerbsteuer sind erst nach Vollstreckung des Vertrages zu zahlen.
Ein seriöser Makler verfügt über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Diese tritt ein, wenn ein Schaden durch eine Panne, einen Irrtum oder ein Versehen entstanden ist. Niemand ist perfekt, deshalb ist diese Absicherung wichtig.
Die Finanzierung Ihrer Immobilie sollte gut überlegt sein. Dafür ist es ratsam, sich von mehreren Banken und Finanzierungspartnern beraten zu lassen. Dort erfahren Sie, was in den kommenden Jahren auf Sie zukommt und welche Reserven Sie einplanen sollten. Sie benötigen die schriftliche Zusage Ihres Finanzierungspartners vor dem Notartermin.
Kritisch wird es, wenn sich der Käufer für ein Objekt, die Bank aber gegen die Finanzierung entscheidet. Wir bringen für solche Situationen viel Erfahrung und die richtigen Finanzierungspartner mit – und dazu seriöse, faire Angebote, exakt zugeschnitten auf Ihre Wünsche und Möglichkeiten.
Im Vorfeld des Termins bekommen beide Parteien den Kaufvertrag zur Vorabprüfung zugeschickt. Im Termin verliest der Notar den Vertrag und erklärt die Bedeutung des Inhalts. Änderungswünsche können zu diesem Zeitpunkt noch vereinbart werden. Mit der Unterschrift des Vertrages besiegeln Sie den Verkauf.
LUFTAUFNAHMEN
Wenn ich ein Vöglein wär …
Möchten Sie Ihre Immobilie aus der Vogelperspektive verewigt haben, dann sprechen Sie uns einfach an, wir machen das für Sie.
Entdecken Sie neue eindrucksvolle Perspektiven von Ihrem Eigenheim, Immobilienobjekt, Gewerbeobjekt oder Grundstück. Mit spektakulären Boden- und Luftaufnahmen rückt Michael Czehowsky Ihr Objekt ins richtige Licht. Nach professioneller Bildbearbeitung erhalten Sie die Fotos in digitaler Form, optimiert für Web und Print.
WEITREICHENDES NETZWERK
Profitieren Sie von unseren ausgezeichneten Verbindungen
BELLEVUE – Europas größtes Immobilien-Magazin – Best Property Agent seit 2015
FOCUS-SPEZIAL Immobilien-Atlas – Top-Immobilienmakler seit 2016
CAPITAL Makler-Kompass – Top-Immobilienmakler seit 2016
Mitglied im IVD Immobilienverband Deutschland
Mitglied in der First Class Real Estate Agents Alliance